Einmaliges Anerkennungsverfahren der Lehrbefähigung für Musikpädagog*innen an
VdM-Musikschulen in Thüringen


 

Der Landesmusikrat Thüringen führt 2024 in Kooperation mit dem Verband deutscher Musikschulen,
Landesverband Thüringen, eine einmalige Prüfung zur Anerkennung der Lehrbefähigung
von Instrumental- und Gesangspädagog*innen an kommunalen Musikschulen in Thüringen durch.

 

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2024. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in
digitaler Form beim Landesverband der Thüringer Musikschulen e.V. einzureichen.
Um dafür ihren persönlichen Upload-Link zu erhalten, senden Sie uns bitte vorab die Bestätigung des
Trägers / der Träger über die mindestens 10jährige Lehrtätigkeit im Umfang von
mindestens 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten wöchentlich an einer kommunalen Musikschule,
siehe Punkt 2, in der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung finden Sie anbei:

 

Download Ausschreibung Anerkennungsverfahren

 

 

 



 

 

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V. Landesverband Thüringen, www.thueringer-musikschulen.de
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gefördert vom Freistaat Thüringen - Staatskanzlei
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