Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz

                                                     

 

Gesetz (Drucksache 3385) vom 20.Juli 2022

Verordnung vom 16.Februar 2023

 

Pressemeldung   


Stimmen aus den Verbänden zur Verabschiedung des „Thüringer Gesetz zur
Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat
Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)“

 

Erfurt, 9. Juni 2022: (sys) „Die Verabschiedung des Thüringer Musik- und
Jugendkunstschulgesetzes ist ein Beweis dafür, dass unser Freistaat ein wahres Kulturland
ist. Dank der gesetzlichen Förderung ist es ab dem kommenden Jahr endlich möglich,
unsere zahlreichen vereinsgetragenen Jugendkunstschulen finanziell so auszustatten, dass
eine langfristige Sicherung der außerschulischen Angebote im Bereich der bildenden und
darstellenden Kunst gewährleistet ist“, freut sich Andreas Jäckel, Vorsitzender der LAG
Jugendkunstschulen Thüringen e.V.
„Für den Thüringer Musikschulverband ist die Verabschiedung des Gesetzes ein wichtiges
Signal auch an unsere mehr als 600 Musikerinnen und Musiker, die als Honorarkräfte in
unseren 25 Musikschulen tausende Kinder im musikalischen Fach begleiten. Seit vielen
Jahren machen wir uns auf allen Ebenen für eine zukunftsfeste finanzielle Ausstattung in
unseren Musikschulen stark. Nun ist der wichtigste Schritt getan. Ein einstimmiges Votum
aus dem Parlament macht deutlich, dass die Förderung von Kultureller Bildung eine
bedeutende Stellung in Thüringen einnimmt“, erklärt Matthias Deichstetter,
Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Thüringer Musikschulen.
„Erst am Dienstag dieser Woche haben wir eine große Gemeinschaftsausstellung aller 13
Thüringer Jugendkunstschulen im Landtag eröffnen dürfen. Unser ‚Dialog in Vielfalt‘ gibt
Einblicke in die Arbeit in unseren Häusern: 52 Werke aus Kursen und Workshops, die von
Künstlerinnen und Künstlern angeleitet werden, sind hier zu sehen. Diese Ausstellung
zeigen wir im Rahmen unseres 25-jährigen Bestehens der LAG Jugendkunstschulen
Thüringen e.V.
Dass wir in unserem Jubiläumsjahr auch die Verabschiedung des Musik- und
Jugendkunstschulgesetzes feiern dürfen, freut uns sehr“, sagt Martina Degenhart,
Vorstandsmitglied der LAG Jugendkunstschulen. „Schon seit langem sind wir bestrebt, eine
zukunftsfeste Förderung unserer Angebote in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung
auf den Weg zu bringen. Wir danken den Parlamentarierinnen und Parlamentariern für die
sehr deutliche Abstimmung. Mit ihrer Zustimmung zum Gesetz zeigen sie, wie wichtig
auch für sie Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche ist. Sie kann und muss auch
einen Beitrag zur Festigung unserer demokratischen, toleranten und friedliebenden
Gesellschaft leisten.“
„Auch im bundesweiten Vergleich geht Thüringen einen großen Schritt voran: Neben
Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern ist Thüringen eines der sehr
wenigen Bundesländer, die eine Förderung für Musik- und Jugendkunstschulen gesetzlich
verankern. Damit steht Thüringen ganz vorn in der Reihe der Bundesländer, welche die
Einrichtungen und Angebote infrastrukturell absichern und bundesweit Maßstäbe setzen“,
ergänzt Sylvia Spehr, Geschäftsführerin der LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V. und
stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband.
Hintergrund: Mit der Verabschiedung des Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetzes
stehen den 25 Musikschulen und 13 Jugendkunstschulen im Freistaat jährlich mindestens 6
Mio. Euro für die Vermittlung künstlerischer Fertigkeiten im nonformalen Bereich zur
Verfügung. Jedes Jahr besuchen tausende Kinder und Jugendliche Musik- und
Jugendkunstschulen. Sie werden hier von Künstlerinnen und Künstlern begleitet auf ihrem
Weg in die Welt der Kunst und Kultur.

 

 

 

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