Thüringer Musik- und JugendkunstschulgesetzMusikschulen sind eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe. Deshalb benötigen sie Planungssicherheit durch Festbetragsfinanzierung und höhere Löhne für Honorarkräfte. Um dies gewährleisten zu können hoffen die Thüringer Musikschulen auf die Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugend-kunstschulgesetz). Dieses soll in diesem Jahr (2022) verabschiedet werden.
Klicken Sie hier um den Gesetzentwurf (Drucksache 3385) vom 26.05.2021 zu lesen.
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