Der Strukturplan der Musikschulen des VdM

Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedschulen des VdM verbindlich.

 

Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.

 

Grafik zum Strukturplan des VdM

 

 

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VdM, Plittersdorfer Str. 93, 53173 Bonn.

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Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedschulen im VdM verbindlich.

 


Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.


Träger der Musikschule ist

  • entweder unmittelbar die Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter organisatorischer oder rechtlicher Ausgestaltung (Amt, Dienststelle, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH, AöR, Stiftung öffentlichen Rechts)
  • oder eine als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune/Kommunen als Gewährträger wesentliche Verantwortung übernimmt/übernehmen, in der Regel ein eingetragener Verein, möglich auch eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung des privaten Rechts.

 

Die Verantwortung der Länder für Bildung und Kultur im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Rahmensetzung, die Beförderung eines landesweiten Musikschulnetzes, die finanzielle Ausstattung der Musikschulen und die Heranbildung des musikpädagogischen Fachpersonals.

 
Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemein bildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Laienmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann. 

 
Bestimmten Zielgruppen wendet sich die Musikschule z.T. mit speziellen Angeboten zu, z.B. Erwachsenen, Menschen mit Behinderung, Mitbürgern mit Migrationshintergrund, sozial Benachteiligten. Sie kommt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen entgegen. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationsbereitschaft mit anderen Einrichtungen am Ort schafft sie für ihre Schüler Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.

 
Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Laienmusikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune besondere Bedeutung zu.

 
Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel- und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung.

 
Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen, dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit, und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.

 
Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülern, Eltern und Musikschule den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen.

 
Die Elementarstufe/Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit. 

 
Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.

 

1 Der VdM hat als Ergänzung zu den Lehrplänen "Handreichungen zum Erwachsenenunterricht an Musikschulen" als Arbeitshilfen für die Lehrkräfte herausgegeben.
2 Für Lehrkräfte, die sich dem Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern widmen, bietet der VdM berufsbegleitende Lehrgänge (mit Zertifikat) und andere fachliche Arbeitshilfen an.
3 Aus einem Modellversuch des VdM "Musik verstehen – Verstehen durch Musik" wurden Unterrichtsmaterialien für die Grundstufe entwickelt.
4 Musikschulen im VdM gewähren z.B. Gebührenermäßigungen verschiedener Art und Staffelung.

 
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