Landesvereinigung der Elternvertretungen, Fördervereine und Freundeskreiseder VdM Musikschulen in Thüringen (LVEFF)In Thüringen gibt es 25 öffentliche Musikschulen, die dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) angehören. Die Elternvertretungen oder Fördervereine oder Freundeskreise der einzelnen Musikschulen entsenden ein Mitglied – meist die oder den Vorsitzende/n – in die Landesvereinigung. Diese wählt aus ihren Reihen einen Vorstand, der die Interessen, Forderungen und Anliegen von Eltern und Schülerinnen und Schülern auf kommunaler und auf Landesebene, aber auch auf Bundesebene über die Bundeselternvertretung kommuniziert und vertritt.
In dieser Zusammenarbeit bilden sich die gesellschaftlichen Realitäten ab, denn die demokratische Mitbestimmung wird an manchen Musikschulen nicht mehr über eine gewählte Elternvertretung realisiert. Ihre Interessen werden häufig in Abstimmung mit den Schulleitungen von Fördervereinen und Freundeskreisen wahrgenommen.
Deshalb arbeiten in der LVEFF neben Elternvertreterinnen und Elternvertretern auch Vertreterinnen und Vertreter von Fördervereinen und Freundeskreisen, damit wir unsere Interessen und die der VdM Musikschulen gemeinsam vertreten können.
Ziele der LVEFFWir wünschen uns für die Kinder und erwachsenen Schülerinnen und Schüler an den Thüringer VdM Musikschulen eine hohe Qualität des Unterrichts. Das bedeutet nicht nur, dass die Musikschullehrerinnen und -lehrer ausgebildete Fachkräfte sein müssen, sondern auch, dass ihre Arbeitsbedingungen, ihre Entlohnung, die Gebäude und Räume, in denen der Musikunterricht stattfindet, so gestaltet sein müssen, dass eine hohe Unterrichtsqualität und -kontinuität möglich ist. Musikschulen mit hoher Qualität haben ihren Preis. Da die Finanzierung der Musikschulen in Thüringen noch immer eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, reicht trotz nicht unerheblicher Unterrichtsgebühren das Geld häufig nicht aus, um zu verwirklichen, was die Musikschulen über das bisherige hohe Maß hinaus leisten können. Deshalb treten wir dafür ein, dass die Verantwortlichen in den Kommunen und in der Landespolitik den Wert musikalischer Bildung für die Persönlichkeits- und Charakterbildung besonders der Kinder und Jugendlichen anerkennen und die auskömmliche Finanzierung der Musikschulen folgerichtig zur Pflichtaufgabe wird. Wir setzen uns dafür ein, dass Sparzwänge nicht zu einer Verschlechterung der musikalischen Bildungs-möglichkeiten an den Musikschulen führen.
Ausgebildete Fachkräfte verdienen eine angemessene Bezahlung. Gerade im Bereich der nicht fest angestellten Honorarkräfte kann das nicht jede Musikschule leisten. Wir treten deshalb dafür ein, dass alle Lehrerinnen und Lehrer einer Musikschule eine ihrer Qualifikation und Verantwortung den Schülerinnen und Schülern entsprechende Entlohnung erhalten und fordern die Träger auf, ihrer Verantwortung auch in dieser Hinsicht gerechter zu werden als bisher.
Für guten Unterricht zahlen Eltern z.T. hohe Gebühren. Kinder aus sozial schwächeren Familien sollen aber nicht vom Unterricht an einer Musikschule ausgeschlossen sein. Deshalb begrüßen wir die Leistungen aus dem Bildung und Teilhabe - Paket oder sonstige Ermäßigungen der Gebühren aus sozialen Gründen ausdrücklich.
Die Musikschulen stehen breiten Bevölkerungsschichten aller Altersstufen offen, die Freude am Musizieren haben. Daneben aber müssen auch die besonders Begabten gefördert werden, um eine Talententfaltung möglich zu machen und Sorge für den musikalischen Berufsnachwuchs zu tragen. Zwischen Programmen wie „Kultur macht stark“ und Vorbereitungskursen auf ein Musikstudium muss ein Gleichgewicht herrschen, sodass möglichst viele Kinder und Erwachsene die Angebote der Musikschulen nutzen, aber besonders engagierte oder begabte Schülerinnen und Schüler gleichzeitig eine besondere Förderung erhalten können. Die LVEFF tritt auch dafür ein, das Berufsbild „Musikpädagogin / Musikpädagoge“ bzw. „Musikschullehrerin / Musikschullehrer“ wieder viel stärker in den Fokus zu nehmen.
Rolle der LVEFFDie LVEFF ist Ansprechpartnerin für Probleme, die in der einzelnen Musikschule bei Fragen der Unterrichtsgestaltung und -organisation, bei Gebühren oder auch bezüglich von Wünschen, Anregungen und Ideen von Eltern und Schülerinnen und Schülern auftauchen können. Dabei erscheinen Eltern und Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Rollen:
Eltern und Schülerinnen und Schüler als Schülerschaft der Musikschulen Sie erwarten qualitativ hochwertigen Unterricht, der auf die individuellen Bedürfnisse, Neigungen und Talente der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers abgestimmt ist und „hörbare“ Fortschritte beim Musizieren möglich macht. Besonders Begabte sollen die Möglichkeit haben, sich in Wettbewerben und Ausscheiden in ihrem Können mit anderen Musikschülerinnen und -schülern zu messen. Unterricht soll über Onlineangebote auch bei pandemiebedingten Schulschließungen, aber ebenfalls unter bestimmten Bedingungen parallel zum Präsenzunterricht möglich sein.
Eltern als Partnerinnen und Partner der Musikschulen Ob das tägliche Üben, Konzerte oder Musikschulfeste: ohne Unterstützung der Eltern geht es nicht. Diese sind darüber hinaus Wählerinnen und Wähler und können so politisch Einfluss auf die Verantwortlichen bei den Trägern der Musikschulen und in der Politik nehmen. Die LVEFF in Gestalt der Elternvertretungen, Fördervereine und Freundeskreise vor Ort gibt so den Musikschulen eine weitere Stimme für die Einforderung und Wahrnehmung ihrer Interessen.
Eltern als kritische Begleiterinnen und Begleiter der Musikschulen Viele Eltern bemühen sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Musikschulen und ihren Schulleitungen. Manchmal aber ist es notwendig, Kritik zu äußern oder Widerspruch gegen Entscheidungen einzulegen. Sachliche und konstruktive Kritik gegenüber Schulleitung und / oder Trägern ist wichtig, denn nur so lässt sich Kritikwürdiges in gemeinsamer Verantwortung zielführend bearbeiten und positiv verändern.
Kontakt LEVMatthias Ziegler | Vorstandsvorsitzender der Landeselternvertretung E-Mail: lveff@thueringer-musikschulen.de |