21.07.2026 | Weitere Institutionen und Einrichtungen

JETZT BEWERBEN: Thüringer Stipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik

Bewerbungszeitraum 01. Juli - 01. Oktober 2026

                                                                                             

 

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich bis zu sechs Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche für hervorragende künstlerische Einzelleistungen und deren musikalisches Entwicklungspotenzial.

 

Voraussetzung für eine Bewerbung sind herausragende Wettbewerbserfolge zum Beispiel bei „Jugend musiziert“ oder vergleichbare Wettbewerbe sowie die Einschätzung des künstlerischen Entwicklungspotenzials durch eine:n Fachlehrer:in. Ein Stipendium wird für die Dauer von zwölf Monaten in Höhe von 250 Euro pro Monat gewährt.

 

Stipendien können grundsätzlich Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Die Bewerbung muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt.

 

Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn das Kind bzw. der Jugendliche

  • im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch nimmt,
  • das Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche drei Mal in Folge erhielt
  • während des Stipendiums die Fördervoraussetzungen (z. B. Aufnahme eines Studiums, Wohnortwechsel) nicht mehr erfüllt. In diesem Fall wird das Stipendium beendet.

 

Für die Bewerbung erforderlich sind:

  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. künstlerischem Werdegang, max. 3 DIN-A-4-Seiten, als PDF
  • Motivationsschreiben des Kindes bzw. Jugendlichen, max. 1 Normseite, als PDF
  • Einschätzung einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers, max. 1 Normseite, als PDF
  • Arbeitsprobe in Form einer Videodatei, min. 4 Minuten, max. 10 Minuten, als mov-Datei oder mp4-Datei, Dateigröße max. 1 GB
  • Nachweis herausragender Wettbewerbserfolge (z. B. bei „Jugend musiziert“)
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, der aktuellen Meldebescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung)

 

Bewerbungszeitraum 01. Juli - 01. Oktober 2026 

 

Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.

 

Welche Angaben müssen im tabellarischen Lebenslauf enthalten sein ?

Neben Angaben zur Familie und Schulbildung sind im tabellarischen Lebenslauf Angaben zur musikalischen Ausbildung und zu Wettbewerbserfolgen aufzunehmen.

 

Wie sieht ein Motivationsschreiben aus?

Im Motivationsschreiben hat das Kind bzw. der Jugendliche die Möglichkeit, sich persönlich der Jury vorzustellen, den künstlerischen Werdegang, das eigene (musikalische/ soziale) Engagement zu reflektieren und darzustellen, was sie/er sich von der Förderung durch die Kulturstiftung Thüringen erhofft.

 

Welche Angaben sollen in der Einschätzung der:s Fachlehrers:in enthalten sein?

In der Einschätzung legt der/die Fachlehrer:in seine/ihre Einschätzung dar, weshalb das Kind bzw. der Jugendliche besondere Förderung durch das Stipendium der Kulturstiftung Thüringen erhalten sollte. Sie gibt die Gelegenheit dessen künstlerischen Werdegang und Fähigkeiten darzustellen und die künstlerischen Potentiale des Kindes bzw. Jugendlichen zu beschreiben.

Diese Einschätzung darf nicht von einer Person verfasst sein, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zum Kind bzw. Jugendlichen steht.

 

Was muss ich bei der Erstellung der Arbeitsprobe beachten?

Für die Bewerbung auf ein Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche ist eine Videodatei einzureichen, in der der/die Bewerber:in am Instrument zu sehen ist. Dies gibt der Jury die Möglichkeit die künstlerische Qualität einzuschätzen.

Es gelten folgende Vorgaben:

  • Alle Spielenden sollen mit Händen und Gesicht gut sichtbar sein.
  • Zu Beginn der Aufnahme ist der Name des/der Bewerbers:in zu nennen.
  • Das Aufnahmegerät (Mobiltelefon oder Tablet) sollte fest platziert werden.
  • Das Video soll mindestens 4 Minuten, maximal 10 Minuten lang sein.
  • Es können der Auszug aus einem Stück oder verschiedene Musikstücke (auch in Auszügen) dargeboten werden.
  • Das Video soll im Querformat aufgenommen werden. Auf Schnitte, Zooms und Schwenks und Nachbearbeitung soll verzichtet werden.
  • Die Videodatei sollte nicht größer als 1 GB sein. Gegebenenfalls muss das Video vor dem Hochladen komprimiert werden. Dazu gibt es kostenlose Programme wie Movie Mager + Video Converter (für Windows PC), FilmMaker (für Android Mobiltelefone), iMovie (für Apple-Geräte). Empfehlenswert ist die Umwandlung des Videos in die Größe 720p (dies entspricht einer Auflösung von 1280 x 720 Pixel)

 

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.

 

Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.

 

Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die Betreiber des Online-Portals (Optimy) und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiatin mit der Bekanntgabe des Namens und Projekttitels durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

 

Stand 1. Juni 2026

 

Link zur Homepage der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen:

https://www.kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/stipendien/musikalisch-hochbegabte

 


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