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21.07.2026 | Weitere Institutionen und Einrichtungen JETZT BEWERBEN: Thüringer Stipendium für hochbegabte Kinder und Jugendliche im Bereich MusikBewerbungszeitraum 01. Juli - 01. Oktober 2026
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich bis zu sechs Stipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche für hervorragende künstlerische Einzelleistungen und deren musikalisches Entwicklungspotenzial.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind herausragende Wettbewerbserfolge zum Beispiel bei „Jugend musiziert“ oder vergleichbare Wettbewerbe sowie die Einschätzung des künstlerischen Entwicklungspotenzials durch eine:n Fachlehrer:in. Ein Stipendium wird für die Dauer von zwölf Monaten in Höhe von 250 Euro pro Monat gewährt.
Stipendien können grundsätzlich Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Die Bewerbung muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn das Kind bzw. der Jugendliche
Für die Bewerbung erforderlich sind:
Bewerbungszeitraum 01. Juli - 01. Oktober 2026
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Welche Angaben müssen im tabellarischen Lebenslauf enthalten sein ? Neben Angaben zur Familie und Schulbildung sind im tabellarischen Lebenslauf Angaben zur musikalischen Ausbildung und zu Wettbewerbserfolgen aufzunehmen.
Wie sieht ein Motivationsschreiben aus? Im Motivationsschreiben hat das Kind bzw. der Jugendliche die Möglichkeit, sich persönlich der Jury vorzustellen, den künstlerischen Werdegang, das eigene (musikalische/ soziale) Engagement zu reflektieren und darzustellen, was sie/er sich von der Förderung durch die Kulturstiftung Thüringen erhofft.
Welche Angaben sollen in der Einschätzung der:s Fachlehrers:in enthalten sein? In der Einschätzung legt der/die Fachlehrer:in seine/ihre Einschätzung dar, weshalb das Kind bzw. der Jugendliche besondere Förderung durch das Stipendium der Kulturstiftung Thüringen erhalten sollte. Sie gibt die Gelegenheit dessen künstlerischen Werdegang und Fähigkeiten darzustellen und die künstlerischen Potentiale des Kindes bzw. Jugendlichen zu beschreiben. Diese Einschätzung darf nicht von einer Person verfasst sein, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis zum Kind bzw. Jugendlichen steht.
Was muss ich bei der Erstellung der Arbeitsprobe beachten? Für die Bewerbung auf ein Stipendium für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche ist eine Videodatei einzureichen, in der der/die Bewerber:in am Instrument zu sehen ist. Dies gibt der Jury die Möglichkeit die künstlerische Qualität einzuschätzen. Es gelten folgende Vorgaben:
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie in unserem Förderglossar.
Die Richtlinie der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur vom 15.11.2021 ist zu beachten. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Hinweise zum Datenschutz: Die Antragsteller:innen erklären sich mit der Antragstellung einverstanden, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens die erforderlichen personenbezogenen Angaben (z. B. Name, Anschrift u. a.) und die erforderlichen Angaben zum künstlerischen Vorhaben erfasst und an die Betreiber des Online-Portals (Optimy) und an die am Auswahlverfahren Beteiligten weitergegeben werden können. Mit Bewilligung erklärt sich der/die Stipendiatin mit der Bekanntgabe des Namens und Projekttitels durch die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Werkes durch die Kulturstiftung Thüringen besteht nicht. Die Bestimmungen des geltenden Landesdatenschutzgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und des übrigen geltenden Datenschutzrechts sind für alle an der Abwicklung des Verfahrens beteiligten Personen und Stellen verbindlich. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Stand 1. Juni 2026
Link zur Homepage der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen: https://www.kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/stipendien/musikalisch-hochbegabte
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