Probenphasen

Die aktuellen Formulare für die Probenphasenförderung finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

2012 konnte das Pilotprojekt „Probenphasen“ mit Mitteln des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) ins Leben gerufen werden. Alle Mitgliedsmusikschulen des VdM e.V. können einen „Antrag auf Fördermittel für Probenphasen“ direkt bei der Geschäftsstelle des VdM Thüringen stellen. Die Förderung wird als sogenannte „Pro-Kopf-Förderung“, die derzeitig 25 Euro pro Schüler beträgt, beantragt.

 

Gefördert werden

  • Probenphasen / Probenwochenenden mit mindestens 2 Übernachtungen und
  • ab einer Ensemblestärke von 10 Schülern.

 

Die Musikschulen beantragten beim VdM Thüringen bis Ende November die für das Folgejahr geplanten Probenphasen und melden gleichzeitig den Ist-Stand an Ensembles mit mindestens 10 Schülern, der als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Mittel dient.  

 

Nach dem Abschluss der Probenphase ist für jedes geförderte Ensemble

  • die Teilnehmerliste mit den Unterschriften aller beteiligten Schüler und
  • ein aussagekräftiger Sachbericht zu den Zielen und den Ergebnissen sowie der Höhe der Gesamtkosten vorzulegen.

 

 

Bild © sxc.hu andreleme

 

Die aktuellen Formulare für die Probenphasenförderung finden Sie in unserem Downloadbereich.

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V. Landesverband Thüringen, www.thueringer-musikschulen.de
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gefördert vom Freistaat Thüringen - Staatskanzlei
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