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Begabtenförderung Thüringen |
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Die Begabtenförderung Thüringen
ist ein Projekt des Verbands deutscher Musikschulen e.V.
Landesverband Thüringen (LVdM),
das Schülern der Thüringer Musikschulen die Möglichkeit gibt,
bei Hochschuldozenten oder herausragenden Thüringer Musikern
zusätzlich zu ihrem regulären Musikschulunterricht erweiterte
Förderung zu erhalten. Dieses Projekt wurde 2009, mit
Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (TMBWK), ins Leben gerufen.
Das Förderprogramm gibt die
Möglichkeit unter drei Modulen auszuwählen, mit dem Ziel sowohl
einzelne Schüler als auch bereits bestehende Ensembles zu
unterstützen. |
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Modul 1 - Einzelförderung/Einzelunterricht
Das Modul 1 dient zur Förderung
von Einzelschülern, die in einer 60-minütigen Konsultation bei
einem Dozenten ihrer Wahl vor Ort oder in der Hochschule
Franz Liszt zusätzlichen Unterricht erhalten. Dabei sind drei Konsultationen
pro Halbjahr möglich, so dass man eine gewisse Kontinuität und
einen Anreiz für die Schüler schafft. |
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Modul 2 – dezentraler Workshop
Um den Austausch der Schüler und Fachlehrer untereinander zu stärken,
bietet das Modul 2 dezentrale Workshops, bei denen der Dozent in
die jeweilige Musikschule kommt, um vor Ort mehrere Schüler,
auch aus anderen nahe gelegenen Musikschulen, zu unterrichten. |
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Modul 3 – zentraler Workshop
Im Modul 3 werden vor allem
Kammermusikensembles angesprochen, die sich zu einem zentralen
Workshop zusammenfinden, um dort sowohl vom Förderunterricht
selbst, als auch von den Hospitationen bei den anderen Ensembles
zu profitieren. Für welche Kammermusikbesetzungen der jeweilige
Workshop ausgerichtet ist, koppelt sich an die Ausschreibung für
„Jugend Musiziert“, da er vor allem als Vorbereitung des
Wettbewerbes dienen soll. |
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Anforderungen
für die Aufnahme in die Begabtenförderung sind die erfolgreiche
Teilnahme beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ oder
vergleichbarer Wettbewerbe, im Ausnahmefall kann die Aufnahme
auch durch Empfehlung des Musikschuleiters/der
Musikschulleiterin erfolgen, wenn das Projekt als Wettbewerbs-
oder Berufsvorbereitung (z.B. für Musik- bzw.
Instrumentalstudium) genutzt wird. Weitere Aufnahmekriterien
sind das Mindestalter von 10 Jahren und entsprechende
persönliche Qualifikationen. |
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